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21. März 2023: Vorstellung des Projektes "Nationalpark Ostsee" in Kiel löst Bedenken aus.
Das Projekt muß ein Überleben der Fischerei sichern und der Naturschutz muß damit leben können.
Schon der Einstieg in die Diskussion, obwohl als ergebnisoffen deklariert, lässt nichts Gutes erwarten.
Die gestern begonnene Vorstellung/Konsultation zu diesem Vorhaben des Umweltministers Tobias Goldschmidt in Kiel gibt zu denken.
Bevor sich Vorschläge verfestigen, die danach erfahrungsgemäß nur sehr schwer wieder zu beseitigen sind, gilt es rechtzeitig zu intervenieren, um irreparable Schäden für wirtschaftliche Tätigkeiten zu verhindern. Schon der Ansatz der vorgestellten Vorträge am 21.3. 2023 in Kiel, dass wir praktisch hinsichtlich des Naturschutzes in den vorhandenen Schutzgebieten bei null anfangen, „weil in diesen bereits zahlreich ausgewiesenen Schutzgebieten im Rahmen des „Natura 2000“ Programmes nach Meinung der Umweltverbände bisher zum Schutz der Natur nichts passiert sei“, entspricht nicht den Tatsachen. Zumindest aus Sicht der Fischerei ist das Gegenteil der Fall. Im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten hat die gewerbliche Fischerei z.B. freiwillig die Netzlängen der Stellnetze vom 1. Juli bis zum 31. August um 50% reduziert und meidet die mit aktiver Unterstützung der Fischerei festgestellten Gebiete mit Ansammlungen von tauchenden Meeresenten vom 16. November bis zum 1. März mit großem Erfolg.
Weiterhin ist die Erprobung von alternativen Fanggeräten und die Beteiligung an Monitoring Projekten Teil der Vereinbarung geworden. Ein Vorgehen, wie in diesem Fall miteinander und nicht gegeneinander hat zu einem Übereinkommen geführt, mit dem die Nutzer überleben und die Schützer leben können. Das hat zu einer hohen Akzeptanz und tätiger Mitarbeit der Fischerei geführt. Im Rahmen von Arbeitssitzungen mit dem Ostsee Info-Center als Beratungs und Kontrollorgan wird in einem offenen und konstruktiven Dialog fortlaufend an einer Optimierung der Maßnahmen innerhalb der freiwilligen Vereinbarung erfolgreich weitergearbeitet. Für über diese freiwilligen Schutzmaßnahmen hinausgehende Einschränkungen im Rahmen eines Nationalparkes (inkl. Nationalparkgesetz) sehen wir zumindest für die Kleinfischerei mit passiven Fanggeräten keinen Handlungsbedarf.
Vor dem Hintergrund der zur Zeit im Gewerbe herrschenden Schwierigkeiten in der Dorsch und Heringsfischerei, sind weitere Einschränkungen der gewerblichen Tätigkeit nicht verkraftbar. Die Betriebe stehen schon jetzt finanziell mit dem Rücken zur Wand. Die Zeit läuft uns gerade davon. Wenn nicht bald eine Verbesserung der Situation eintritt, bedeutet dies, trotz aller Maßnahmen der Diversifizierung von Einkommen, das Ende für diese Kleinbetriebe der touristischen Attraktion in unseren Häfen. Denn für die Klein und Küstenfischerei käme das praktisch einem Berufsverbot gleich. Auch Fisch vom Kutter hätte sich damit erledigt und die kleinen „romantischen“ Häfen mit den kleinen Kuttern und den roten Fähnchen an Deck werden schnell verschwunden sein.
Wir erwarten von der Politik eine ausgewogene, praktikable Vorgehensweise bei einem vielleicht nötigen Lösungsansatz zwischen Naturschutz und Gewerbe, der aus unserer Sicht jenseits von Nationalpark- Ideen zu finden ist, zumal bisher der Erfolg für den Naturschutz von bereits vorhandenen Nullnutzungszonen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, nicht nachgewiesen werden konnte.